Tagespflege Lebensfreude in Walldürn

Kosten & Zuschüsse

Ein Tagessatz setzt sich wie folgt in der Tagespflege „Lebensfreude“ zusammen:

 

  • Kosten für Pflege und Betreuung

Dieses sind allgemeine pflegebedingte Aufwendungen (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität). Aufwendungen für Hilfe im Rahmen der sozialen Betreuung. Aufwendungen der für die in der Tagespflege notwendige Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Mahlzeiten, Reinigung, Haus interne Wäsche usw.

  • Fahrtkosten

Aufwendungen für die Beförderung des Tagesgastes von der Wohnung zur Tagespflegeeinrichtung und zurück

  • Investitionskosten

Aufwendungen für die Anschaffung und Instandhaltung der für den Betrieb der Tagespflegeeinrichtung notwendige Gebäude und Einrichtungsgegenstände, beispielsweise für Miete, Möbel, Geräte usw.

Wer finanziert die Leistungen der Tagespflege?

  • Leistungen der Pflegeversicherung

Alle Menschen, die in einen Pflegegrad eingestuft wurden, erhalten Pflegegeld. Ihre Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten, die Aufwendung der sozialen Betreuung sowie die in der Tagespflegeeinrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege entsprechend ihres Pflegegrades bis in folgender Höhe:

Pflegegrad 1 = 0,00 €

Pflegegrad 2 = 689,00 €

Pflegegrad 3 = 1.298,00 €

Pflegegrad 4 = 1.612,00 €

Pflegegrad 5 = 1.995,00 €

Pflegebedürftige erhalten zusätzlich von ihren Pflegekassen einen Entlastungsbetrag von 125 € einheitlich für die Pflegegrade 1-5.

Im Gegensatz zu den übrigen Leistungen verfällt dieses Budget nach Ablauf eines Monats nicht, sondern wird jeweils bis zum 30.06. des Folgejahres angespart. Über diesen Betrag können die Kosten Unterkunft und Verpflegung abgerechnet werden.

Ist es Ihrer Pflegeperson tagsüber zeitweise nicht möglich, Sie zu versorgen, können Sie die Tagespflege zusätzlich in Anspruch nehmen. Dies kann dann über die Leistung der Verhinderungspflege (pauschal 1.612,00 € für Pflegegrad 2-5 pro Kalenderjahr) finanziert werden. Über Ihren individuellen Leistungsanspruch informiert Sie Ihre Pflegekasse.

Können Sie nicht durch Angehörige, Freunde oder Bekannte zur Tagespflege gebracht oder abgeholt werden, organisiert dies die Tagespflegeeinrichtung. Die Pflegekassen übernehmen die notwendigen Fahrtkosten im Rahmen der anerkannten Leistungen. Beim Einsatz von besonderen Fahrzeugen (z.B. Behindertenfahrzeug) können zusätzliche Fahrtkosten entstehen.

  • Investitionskosten

Diese ist ein Eigenanteil für die Tagespflegegäste. Dies rechnet die Tagespflege direkt mit dem Pflegebedürftigen ab.

  • Sonstige Kosten

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind grundsätzlich von Ihnen zu übernehmen. Wird Ihnen jedoch zusätzliches Betreuungsgeld (125 €) gewährt, können Sie dies zur Deckung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten einsetzen.

Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten der Pflege und des Transportes zu bezahlen, sind diese von Ihnen selbst zu  tragen. Gleiches gilt, wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihr Team der Tagespflege „Lebensfreude“

Tel. 06282/ 92 87 587
Mobil. 0151/ 58 57 23 43
E-Mail. hallo@tagespflege-wallduern.de